Kosten

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Sie können direkt privat zahlen oder mit Überweisungsschein eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen:

Kostenübernahme der Krankenkasse

Bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie wird von der ÖGK ein Kostenzuschuss von 21,80€ pro Stunde geleistet. Voraussetzung ist die Überweisung von einem praktischen Arzt und eine Einreichung der Honorarnote. Die ärztliche Bestätigung müssen Sie vor der zweiten Therapiestunde einholen.

Die ersten 9 Therapiesitzungen sind bewilligungsfrei, ab der 10. Stunde muss ich allerdings einen Antrag auf Therapiebewilligung bei der Krankenkasse stellen. Die Kasse prüft nun, wie viele Stunden bewilligt werden können. Bei Gruppen-, Paar- und Familientherapien muss dieser Antrag bereits vor der 5.Sitzung gestellt werden.

Wirtschaftliche besonders Benachteiligte

Die Psychotherapie kann bei Vorliegen von Voraussetzungen wie Bezug von Sozialhilfe oder Mindestsicherung ohne weitere private Kosten erbracht werden. Weiterführende Informationen und Ansprechpersonen finden sie auf hier auf bei der ARGE Psychotherapie.

Haben sie noch Fragen?

Sollten Sie sich bei der Kostenübernahme oder der Einreichung unsicher sein, beantworte ich gerne persönlich Ihre Fragen. Um eine professionelle Auskunft zu den jeweiligen Möglichkeiten zu bekommen, können Sie sich ebenso direkt an die ÖGK wenden. Dazu finden Sie am Ende dieser Seite einen Link zu einem Dokument, in welchem die passenden Telefonnummern übersichtlich dargestellt sind. Zusätzlich sind die üblichen Formulare wie bspw. die ärztliche Bewilligung über die ÖGK verlinkt.

Dokumente & Formulare

Übersicht Psychotherapieangebot der Kassen

Formulare der ÖGK

Arztliche Bestätigung

Ansprechpersonen ÖGK Salzburg

 

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